Körung

Körung
Kö|rung 〈f. 20das Kören (Hengst\Körung)

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Kö|rung, die; -, -en (Fachspr.):
das Kören.

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Körung,
 
Tierzucht: Beurteilung männlicher Nutz- und Haustiere im Zusammenhang mit ihrer Verwendung für die Zucht. Im Gegensatz zu den meist auf freiwilliger Basis durchgeführten Körungen von Haustieren (z. B. Hunde, Katzen) durch die Zuchtverbände bestand in der Bundesrepublik Deutschland laut Tierzuchtgesetz vom 20. 4. 1976 für landwirtschaftliche Nutztiere (Bullen, Eber, Schafböcke und Hengste) Körzwang. Dieser ist jedoch nach dem neuen Tierzuchtgesetz (seit 1. 1. 1990) abgeschafft worden. Die Überwachung und Durchführung der Körung war von fast allen Landesregierungen durch besondere Verordnungen geregelt, so auch die Zusammensetzung der Prüfungskommission (Körkommission), die den Zuchtwert eines ihr vorgestellten Tieres mithilfe wirtschaftlich wichtiger, der jeweiligen Zuchtrichtung entsprechender Leistungsmerkmale unter Berücksichtigung der äußeren Erscheinung einschätzte. Voraussetzung für die Körung war die Vorlage eines gültigen Abstammungsnachweises einer anerkannten Züchtervereinigung, der Nachweis der Zuchttauglichkeit sowie ein bestimmtes Mindestalter. Die Deck- und/oder Besamungserlaubnis wurde von der staatlichen Körbehörde ausgestellt. Das Erteilen einer Besamungserlaubnis bleibt weiterhin Voraussetzung für die Verwendung von Zuchttieren zur künstlichen Besamung.
 

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Kö|rung, die; -, -en (Fachspr.): das Kören.

Universal-Lexikon. 2012.

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